Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2010 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.195,65 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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