1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 27.01.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.249,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2)Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin zu 7/10, die Beklagte zu 3/10; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 13/25, die Beklagte zu 12/25.
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