Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.03.2011 - 3 Ca 858 d/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch um Abgeltung des Urlaubs für das Jahr 2009.
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