LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.08.2011
6 Sa 202/11
Normen:
BUrlG § 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 4; BUrlG § 5 Abs. 1 c; NachwG § 4; NachwG § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8; ZPO § 444;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 30.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 858 d/10

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beweiserleichterung zugunsten er Arbeitnehmerin bei arbeitgeberseitigem Verstoß gegen Nachweispflichten

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.08.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 202/11

DRsp Nr. 2012/15552

Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beweiserleichterung zugunsten er Arbeitnehmerin bei arbeitgeberseitigem Verstoß gegen Nachweispflichten

1. Die Gewährung eines sechswöchigen Urlaubs reicht als Indiz für eine entsprechende Urlaubsvereinbarung aus; an die Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmerin sind insoweit verminderte Anforderungen zu stellen, wenn der Arbeitgeber eventuelle Unklarheiten und eine Beweisnot der Arbeitnehmerin unter Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG verschuldet hat. 2. Abgesehen von der für Altfälle geltenden Übergangsvorschrift des § 4 NachwG besteht die Nachweispflicht unabhängig von einer Bitte der Arbeitnehmerin auf Erteilung eines Nachweises. 3. Vereitelt der Arbeitgeber die Beweisführung der Arbeitnehmerin, ist in Anlehnung an § 444 ZPO die Arbeitnehmerin bei ihrer Beweisführung zu entlasten.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.03.2011 - 3 Ca 858 d/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 4; BUrlG § 5 Abs. 1 c; NachwG § 4; NachwG § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8; ZPO § 444;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufung noch um Abgeltung des Urlaubs für das Jahr 2009.