LAG Köln - Urteil vom 10.08.2011
9 Sa 625/11
Normen:
BUrlG § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 5210/10

Urlaub; Verfall der tariflichen Mehrurlaubsansprüche

LAG Köln, Urteil vom 10.08.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 625/11

DRsp Nr. 2012/15624

Urlaub; Verfall der tariflichen Mehrurlaubsansprüche

1. Die Tarifvertragsparteien haben in § 12 BMTV Süßwarenindustrie ein weitgehend vom Gesetzesrecht abgelöstes Urlaubsregelungswerk geschaffen. 2. Die tariflichen Mehrurlaubsansprüche verfallen nach § 12 IV Nr. 3 BMTV Süßwarenindustrie anders als die gesetzlichen Ansprüche auf Mindesturlaub und Schwerbehindertenurlaub auch bei Arbeitsunfähigkeit, wenn der Urlaub nicht bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden kann.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2011 - 19 Ca 5210/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2009.

Der schwerbehinderte Kläger war bei der Beklagten als Arbeitnehmer beschäftigt. Er war seit dem 1. Januar 2006 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. Juni 2009 arbeitsunfähig erkrankt.

Auf das Arbeitsverhältnis fand Anwendung der Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Süßwarenindustrie (im Folgenden: BMTV Süßwarenindustrie).

Darin ist unter § 12 Urlaub u. a. bestimmt: