LAG Düsseldorf, vom 28.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 22/74
Urlaub: Urlaubsentgelt bei arbeitnehmerähnlichen Personen
BAG, Urteil vom 30.07.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 342/74
DRsp Nr. 2007/24679
Urlaub: Urlaubsentgelt bei arbeitnehmerähnlichen Personen
»1. Bei arbeitnehmerähnlichen Personen wird vielfach der Urlaub in der Art gewährt und genommen, daß der Beschäftigte den Urlaubszeitraum selbst bestimmt und ein Ausfall von Beschäftigungszeit und von Entgelt vermieden wird.2. Auch in einem solchen Fall ist das dem Beschäftigten gezahlte Entgelt in die Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt aufzunehmen.3. Die besonderen Beschäftigungsbedingungen arbeitnehmerähnlicher Personen können es erforderlich machen, für das ihnen zustehende Urlaubsentgelt einen anderen als den in § 11BUrlG für den Regelfall vorgesehenen Berechnungszeitraum zugrundezulegen.«