LAG Bremen - Urteil vom 24.01.1997
4 Sa 151/96
Normen:
BGB §§ 133 611 Abs. 1 § 616 Satz 1 § 779 ; BUrlG § 7 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 3 BUrlG Nr. 3
MDR 1997, 753
Vorinstanzen:
ArbG Bremen Urteil vom 17. April 1996 - 5 Ca 5598/95,

Urlaub: Anspruch des freigestellten Arbeitnehmers

LAG Bremen, Urteil vom 24.01.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 151/96

DRsp Nr. 2002/16878

Urlaub: Anspruch des freigestellten Arbeitnehmers

»1. Dem Arbeitnehmer, der in einem Kündigungsschutzprozess folgenden Widerrufsvergleich abgeschlossen hat: Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird mit dem 30.06.1995 sein Ende finden. Der Kläger wird ab sofort unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen von seiner Arbeitsleistung freigestellt... und der am letzten Tag der Frist von dem eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch macht, steht in der Regel der volle Urlaubsanspruch zu. Eine Verrechnung des Urlaubs mit der Zeit der Freistellung ist in der Regel ausgeschlossen. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Geltendmachung des Urlaubs nach Widerruf eines Vergleiches, in dem eine Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaub vereinbart war, treuwidrig ist.