LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 15354/91
Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms; Anspruch des Bediensteten auf angemessene Vergütung
OLG München, Urteil vom 25.11.1999 - Aktenzeichen 29 U 2437/97
DRsp Nr. 2000/9015
Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms; Anspruch des Bediensteten auf angemessene Vergütung
»1. Ein Computerprogramm genießt gemäß § 69 a Abs. 3UrhG grundsätzlich schon dann Urheberrechtsschutz, wenn es spezielle organisatorische Vorgaben im Rahmen einer individuellen Problemlösung berücksichtigt.2. Für die Einräumung von Nutzungsrechten an einem solchen Programm steht einem Arbeitnehmer oder Beamten, der das Programm nicht in Wahrnehmung seiner Dienstaufgaben geschaffen hat, ein Anspruch auf angemessene Vergütung gegen seinen Dienstherrn zu.3. Bei einem Beamten der Deutschen Bundespost steht einem Vergütungsanspruch der Umstand nicht entgegen, daß er bereits Prämien auf der Grundlage von § 24 PostVerwG erhalten hat.«
Normenkette:
UrhG § 69 a Abs. 3 ; PostVerwG § 24 ;
Gründe:
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