LG Köln, vom 09.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 286/03
Urheberrecht des Arbeitgebers an Computerprogramm bei zeitweiser Freistellung des Mitarbeiters von betrieblicher Anwesenheitspflicht und sonstigen Tätigkeiten
OLG Köln, Urteil vom 25.02.2005 - Aktenzeichen 6 U 132/04
DRsp Nr. 2005/9992
Urheberrecht des Arbeitgebers an Computerprogramm bei zeitweiser Freistellung des Mitarbeiters von betrieblicher Anwesenheitspflicht und sonstigen Tätigkeiten
Der Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer zur Erstellung eines Computerprogramms von sonstigen Tätigkeiten sowie der betrieblichen Anwesenheitspflicht zeitweilig freigestellt hat, ist auch dann Inhaber der in § 69 bUrhG beschriebenen Rechte an dem Programm, wenn dessen Entwicklung überwiegend außerhalb der regulären Arbeitszeiten vorangetrieben worden ist.
Normenkette:
UrhG § 69b ;
Gründe:
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