Die Beschwerde wird verworfen.
II.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I. Streitig ist die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II -Alg II-) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Mai 2017 in Höhe von 257,71 EUR. Gegen den Bescheid vom 13.09.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.01.2018 hat der Kläger Klage zum Sozialgericht Würzburg (
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