Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 24.01.2012 -
Die Anträge werden abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrates im Zusammenhang mit Dienstplanänderungen.
Die Arbeitgeberin betreibt die in Nordrhein-Westfalen konzessionierten Spielbanken in O1, A1 und D1. Antragsteller ist der im Spielcasino O1 gebildete Betriebsrat.
1. 2.
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