A. I. Die Vorlage betrifft die Frage, ob §
1. § 53 in der Neufassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 lautet wie folgt:
(1) Bezieht ein Versorgungsberechtigter Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 7), erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze.
(2) Als Höchstgrenze gelten
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