Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22. Februar 2022 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig.
Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 4.368,30 € festgesetzt.
Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|