Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 20.09.2016 wird verworfen.
I.
Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im Rahmen eines erstinstanzlichen Verfahrens. Mit Beschluss vom 20.09.2016 hat das Sozialgericht Würzburg (
II.
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