Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Anträge und der Gründe, die das Arbeitsgericht dazu bewogen haben, der Klage in vollem Umfang stattzugeben und die Widerklage abzuweisen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 05.07.2000 in Sachen 15/18 Ca 2424/00 in vollem Umfang Bezug genommen.
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