LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.02.2012
10 Sa 583/11
Normen:
BGB § 297; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615; EFZG § 3 Abs. 1; SGB V § 44; ZPO § 767;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 13.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1124/11

Unzulässige Vollstreckung aus Prozessvergleich bei Krankengeldbezug während der Freistellungszeit; Vollstreckungsgegenklage der Arbeitgeberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 583/11

DRsp Nr. 2012/7072

Unzulässige Vollstreckung aus Prozessvergleich bei Krankengeldbezug während der Freistellungszeit; Vollstreckungsgegenklage der Arbeitgeberin

1. Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Prozessvergleich "bis zur Beendigung .. unter Fortzahlung der regulären monatlichen Vergütung in Höhe von EUR 3.200 brutto und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung freigestellt", wird mit dieser Regelung allein die Arbeitspflicht aufgehoben; weitere Rechtsfolgen regelt die Klausel nicht. 2. Eine Entgeltfortzahlung während der Freistellungszeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Voraussetzungen eines Entgeltanspruchs ohne Arbeitsleistung erfüllt; die Aufhebung der Arbeitspflicht bedeutet zwar einen Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer muss jedoch zur Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung fähig sein (§ 297 BGB).