1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 04.01.2010 -
2. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I. Der beschwerdeführende Prozessbevollmächtigte des Klägers wendet sich mit der Beschwerde gegen eine unrichtige Festsetzung des Wertes des Gegenstands seiner anwaltlichen Tätigkeit.
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