1. Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.07.2008 - 8 Ca 2788/08 - wird auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen.
2. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehren die Prozessbevollmächtigten des Klägers die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes.
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