ArbG Ludwigshafen, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 717/11
Unzulässige Berufung bei fehlender Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen zur Unwirksamkeit krankheitsbedingter Kündigung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.03.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 651/11
DRsp Nr. 2012/8588
Unzulässige Berufung bei fehlender Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen zur Unwirksamkeit krankheitsbedingter Kündigung
1. Gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt; erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll.
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