Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.10.2017 -
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.10.2017 -
die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 9.286,72 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.959,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigenBasiszinssatz seit dem 16.09.2017 zu zahlen;
b)die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 9.286,72 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.959,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigenBasiszinssatz seit dem 16.10.2017 zu zahlen;
c) d) e) f) g) 3. 4.
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