LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.09.2007
11 Sa 611/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 Satz 1 ; HwO § 1 Abs. 1 Satz 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 § 8 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 160
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 16.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 4159/06

Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher Unternehmerentscheidung - widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Kündigung des Zahntechnikermeisters ohne rechtzeitige Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Fortführung des Handwerkbetriebs - sozialwidrige Kündigung trotz fehlender Erfassung des Arbeitsverhältnisse vom Schutzzweck der verletzten Norm

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 611/07

DRsp Nr. 2008/5266

Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher Unternehmerentscheidung - widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Kündigung des Zahntechnikermeisters ohne rechtzeitige Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Fortführung des Handwerkbetriebs - sozialwidrige Kündigung trotz fehlender Erfassung des Arbeitsverhältnisse vom Schutzzweck der verletzten Norm

1. Offenbar unsachlich können Unternehmerentscheidungen sein, die unmittelbar oder mittelbar gegen Gesetze oder Verträge verstoßen, ihrer Umgehung dienen, oder die sich nur unter Verstoß gegen Gesetzes- oder Tarifrecht, gegen betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben oder gegen Gesellschaftsverträge oder Satzungen verwirklichen lassen.