Die Beteiligten streiten über die Bildung einer Einigungsstelle.
Der Beteiligte zu 1) - der Antragsteller - ist der aufgrund eines Tarifvertrages gemäß § 3 BetrVG gebildete einheitliche Betriebsrat für den Bereich West/Süd-Ost der Beteiligten zu 2, der K F GmbH & Co KG. Diese vertreibt im Rahmen eines Filialkonzepts in den Filialen der Kaufhäuser des K Lebensmittel und Feinkostartikel. Insgesamt beschäftigt die Beteiligte zu 2), die Antragsgegnerin, in ihren Filialen knapp 1600 Mitarbeiter.
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