1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 10. Februar 2011 - 3 Ca 217/10 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 50.955,26 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2010 zu zahlen.
2) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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