1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2010 -
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2010 - 10 Ca 7673/09 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.470,00 - brutto abzüglich 1.555,72 - netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins aus 836,00 - brutto ab 01.10.2009, weiteren 836,00 - ab 02.11.2009 abzüglich 1.031,23 - netto und aus 798,00 - brutto, abzüglich 524,40 - netto ab 01.12.2009 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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