LAG Düsseldorf - Beschluss vom 09.03.2011
12 TaBV 81/10
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; BetrVG § 100 Abs. 2 S. 3; BetrVG § 100 Abs. 3 S. 1; BetrVG § 101 S. 1; LuftVG § 32 Abs. 4 Nr. 4; ZPO § 321; ArbGG § 85 Abs. 1 S. 3; ArbGG § 87; SR FS-Dienste § 33 Abs. 1; SR FS-Dienste § 33 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 BV 122/10

Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung; Ersetzung der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung eines Fluglotsen über das Erreichen der tariflichen Altersgrenze hinaus; unzulässiger Gegenantrag des Betriebsrats zur Dringlichkeit der personellen Maßnahme; Beschwerderecht des Betriebsrats bei bewusst unterlassener Tenorierung zur Dringlichkeit der personellen Maßnahme

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2011 - Aktenzeichen 12 TaBV 81/10

DRsp Nr. 2011/9053

Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen Flugsicherung; Ersetzung der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Weiterbeschäftigung eines Fluglotsen über das Erreichen der tariflichen Altersgrenze hinaus; unzulässiger Gegenantrag des Betriebsrats zur Dringlichkeit der personellen Maßnahme; Beschwerderecht des Betriebsrats bei bewusst unterlassener Tenorierung zur Dringlichkeit der personellen Maßnahme

1. Die für Fluglotsen in der Deutschen Flugsicherung tariflich bestimmte Altersgrenze von 55 Jahren ist unwirksam. 2. Im Antragsverfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Arbeitsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob offensichtlich die Personalmaßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war und dies ggf. festzustellen. § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG begründet kein "Gegenantragsrecht" des Betriebsrats. 3. Die Androhung von Zwangsgeld nach § 101 Satz 2 BetrVG erfolgt nicht im Erkenntnisverfahren durch die Kammer, sondern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im Vollstreckungsverfahren durch den Vorsitzenden. Hinweis der Kammer: Zur Altersgrenze für Piloten: BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A) - [= Rs. C-447/09 Prigge, SchlA 19.05.2011] Zur Altersgrenze für Flugingenieure: BAG 02.06.2010 - 7 AZR 904/08 (A) -

Leitsätze der Redaktion: