I.
Die Beteiligten streiten um die Auswirkungen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebliche Altersversorgung.
Die Beteiligte zu 2) ist ein Unternehmen, das Premium-Weinbrandprodukte im oberen Preissegment herstellt. Im Herbst 1999 ging der früher selbstständige Betrieb der Z GmbH & Co. KG auf die Y über. Im Jahr 2000 hat diese 50 Prozent der Beteiligung der X überlassen, die im Jahr 2002 auch die restlichen Anteile an der Beteiligten zu 2) übernahm und seitdem deren alleinige Gesellschafterin ist. Im Betrieb der Beteiligten zu 2) werden in etwa 55 bis 60 Mitarbeiter beschäftigt.
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