Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Der am 32.01.12xx geborene Kläger war in der Zeit vom 02.06.2003 bis zum 31.03.2005 bei dem Beklagten beschäftigt.
Der Beklagte betreibt eine Unternehmensberatung.
In der Zeit vom 02.06.2003 bis 31.08.2003 war der Kläger auf der Grundlage eines Praktikantenarbeitsvertrages vom 05. bzw. 06.06.2003 tätig. Wegen des Inhalts des Praktikantenarbeitsvertrages wird auf Bl. 32 bis 35 GA Bezug genommen. Sinn der Beschäftigung war nach dem Vertrag die Prüfung der Eignung für eine Anstellung mit dem Ziel eines Stipendiums. Der Kläger erzielte eine Vergütung von 300,-- EUR bei einer 40-Stunden-Woche.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|