1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 04.06.2009 - Az.: 2 Ca 117 c/09 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
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