LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.02.2010
5 Sa 296/09
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 04.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 117 c/09

Unwirksame Haushaltsbefristung bei fehlender Zwecksetzung in haushaltsrechtlichen Bestimmungen

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 296/09

DRsp Nr. 2010/9012

Unwirksame Haushaltsbefristung bei fehlender Zwecksetzung in haushaltsrechtlichen Bestimmungen

Da der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG lediglich an die Voraussetzung der Vergütung aus "Haushaltsmitteln" anknüpft, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung "bestimmt" sind, muss sich aus den für die befristete Beschäftigung herangezogenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen selbst eine nachvollziehbare Zwecksetzung ergeben.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 04.06.2009 - Az.: 2 Ca 117 c/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.