LAG Köln - Urteil vom 09.09.2009
3 Sa 746/09
Normen:
WissZeitVG § 2 Abs. 2;
Fundstellen:
LAGE § 620 BGB 2002 Hochschulen Nr. 8
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 12.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2707/08

Unwirksame Drittmittelbefristung bei unzureichender Prognoseentscheidung zu Beschäftigungsdauer und Dauer der Drittmittelbewilligung

LAG Köln, Urteil vom 09.09.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 746/09

DRsp Nr. 2009/28501

Unwirksame Drittmittelbefristung bei unzureichender Prognoseentscheidung zu Beschäftigungsdauer und Dauer der Drittmittelbewilligung

1. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Befristungsgrundes ist eine Prognoseentscheidung, für die es allein auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt. 2. Bei einer Drittmittelbefristung muss nach dieser Prognose Kongruenz von Beschäftigungsdauer und Dauer der Drittmittelbewilligung bestehen.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.03.2009 - 1 Ca 2707/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

WissZeitVG § 2 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung des zwischen ihnen zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrages.