I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.06.2016 -
II. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.09.2016 -
III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz bei einem Streitwert in Höhe von 10.415,00 EUR trägt die Klägerin 13,87 %, die Beklagte 86,13 %, von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz bei einem Streitwert in Höhe von 5.083,50 EUR trägt die Klägerin 24,05 %, die Beklagte 75,95 %.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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