I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 02. Dezember 2009 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der am ......1955 geborene, verheiratete Kläger, der sechs volljährige Kinder hat, ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 13.06.1983 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 36 d.A.) im Akkordlohn beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für die Metallindustrie Anwendung.
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