LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2010
7 Sa 58/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 12606/09

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei willkürlicher Unternehmensentscheidung zum Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 58/10

DRsp Nr. 2010/9930

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei willkürlicher Unternehmensentscheidung zum Wegfall des leidensgerechten Arbeitsplatzes

Die unternehmerische Entscheidung einen leidensgerechten Arbeitsplatz in Wegfall zu bringen, erweist sich dann als unsachlich bzw. willkürlich, wenn der Arbeitgeber aus § 81 Abs. 4 SGB IX gleich wieder verpflichtet wäre, einen solchen zu schaffen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 02. Dezember 2009 - 17 Ca 12606/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

Der am ......1955 geborene, verheiratete Kläger, der sechs volljährige Kinder hat, ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 13.06.1983 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 36 d.A.) im Akkordlohn beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge für die Metallindustrie Anwendung.