Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2009 - 7 Ca 4646/08 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 1) zu 33 % und die Beklagte zu 2) zu 67 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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