ArbG Berlin, vom 27.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 896/12
Unwirksame Belehrung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs bei fehlendem Hinweis auf prämienbegünstigtes Ausscheiden
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 26 Sa 658/12
DRsp Nr. 2012/23848
Unwirksame Belehrung über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs bei fehlendem Hinweis auf prämienbegünstigtes Ausscheiden
1. Die Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5BGB in Lauf gesetzt.2. Auch über das Recht zum Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses ist als rechtliche Folge nach § 613a Abs. 5 Nr. 3BGB zu informieren (vgl. BAG 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - AP Nr. 312 zu § 613aBGB =NJW 2007, 246 = NZA 2006, 1268 = EzA § 613aBGB 2002 Nr. 56, Rn. 33). Der Sinn der Unterrichtungspflicht besteht darin, den betroffenen Arbeitnehmern eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts zu verschaffen (vgl. BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 = EzA-SD 2008, Nr. 18, 8, Rn. 33).3. Diesen Anforderungen genügt das Schreiben des beklagten Landes vom 27. Juni 2011 nicht. Es wäre zumindest auch auf die nicht ganz fern liegende Möglichkeit eines Ausscheidens mit einer Prämie nach der VV-Prämie im Falle des Widerspruchs hinzuweisen gewesen.
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