LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.02.2011
25 Sa 2421/10
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; AnTV § 30;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 5832/10

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im Fahrtenbuch; fehlerhafte Anhörung des Arbeitnehmers bei Verdachtskündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess; Ausschluss von Kündigungsgründen bei unterlassener Anhörung des Betriebsrats

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2011 - Aktenzeichen 25 Sa 2421/10

DRsp Nr. 2011/10636

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im Fahrtenbuch; fehlerhafte Anhörung des Arbeitnehmers bei Verdachtskündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen im Prozess; Ausschluss von Kündigungsgründen bei unterlassener Anhörung des Betriebsrats

1. Gerade bei der Verdachtskündigung besteht die Gefahr, dass ein Unschuldiger wegen des Verdachts einer nicht erwiesenen Pflichtverletzung die Kündigung erhält; die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung setzt daher eine vorherige Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. 2. Die Anhörung des Arbeitnehmers zum Verdacht einer Pflichtverletzung muss sich auf einen konkreten Sachverhalt beziehen und ausschließlich zur Aufklärung erfolgen; der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit erhalten, bestimmte, zeitlich und räumlich eingegrenzte Tatsachen zu bestreiten oder den Verdacht entkräftende Tatsachen vorzubringen, um so zur Aufklärung eines zum Anlass für den Verdacht genommenen Sachverhalts beizutragen.