LAG Hamm - Urteil vom 04.06.2009
8 Sa 108/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 10.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2347/08

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen eigenmächtigen Verkaufs von Betriebseigentum bei Auflösung einer Abteilung; fehlende Dringlichkeit des Tatverdachts bei vereitelter Entlastungsmöglichkeit

LAG Hamm, Urteil vom 04.06.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 108/09

DRsp Nr. 2009/28484

Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen eigenmächtigen Verkaufs von Betriebseigentum bei Auflösung einer Abteilung; fehlende Dringlichkeit des Tatverdachts bei vereitelter Entlastungsmöglichkeit

1. Veräußert der als Meister in der Abteilung Gebäudeservice tätige Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Auflösung der Abteilung ohne vorangehende Zustimmung des Abteilungsleiters u.a. ein betrieblich nicht mehr benötigtes Werkzeug ("H"-Kernbohrgerät), welches der Erwerber mit betrieblicher Billigung seit längerem zu privaten Zwecken ausgeliehen und in seinem Besitz hat, so rechtfertigt dieses Verhalten nicht allein den Vorwurf eigenmächtigen Handelns, sondern bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte zugleich den dringenden Verdacht einer Unterschlagung hinsichtlich des erzielten Verkaufserlöses.