LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.06.2016
3 Sa 24/16
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 3. Alt.; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 26.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1104/15

Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung bei einmaliger Entgleisung unter Alkoholeinfluss in einem langjährig unbeanstandeten Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 24/16

DRsp Nr. 2016/16319

Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung bei einmaliger Entgleisung unter Alkoholeinfluss in einem langjährig unbeanstandeten Arbeitsverhältnis

1. Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeberin eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse der Arbeitgeberin an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen einstweiliger Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist abzuwägen. Dazu hat eine Bewertung des Einzelfalles unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen.