Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.06.2010 -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 12.02.2010, zugestellt am 15.02.2010, nicht aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung der Beklagten.
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