LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.10.2010
3 Sa 315/10
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 08.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 443/10

Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kaiarbeiters bei unsubstantiierter Darlegung einer Minderleistung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 315/10

DRsp Nr. 2010/20876

Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kaiarbeiters bei unsubstantiierter Darlegung einer Minderleistung

1. Der Vorwurf der Arbeitgeberin, dass der Arbeitnehmer bei der Beladung von vier Trailern jeweils 15 bis 30 Minuten keine Arbeitsleistung erbracht hat, ist unsubstantiiert, nicht einlassungsfähig und nicht überprüfbar. 2. Wird der Vorwurf von Minderleistung oder Nichtleistung erhoben, hat die Arbeitgeberin konkret jede einzelne Pflichtverletzung darzulegen und zu beweisen. 3. Eine quantitative Minderleistung ist aufgrund mangelnder Ausschöpfung der eigenen Leistungsfähigkeit grundsätzlich abzumahnen und kann allenfalls im Wiederholungsfall eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.06.2010 - 6 Ca 443/10 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 12.02.2010, zugestellt am 15.02.2010, nicht aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung der Beklagten.