LAG Hamm - Urteil vom 14.01.2010
8 Sa 1182/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 04.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 223/09

Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Filialleiters wegen Zuschusserschleichung bei mehrjährigem Aufschub der bezuschussten Weihnachtsfeier

LAG Hamm, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 1182/09

DRsp Nr. 2010/5835

Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Filialleiters wegen Zuschusserschleichung bei mehrjährigem Aufschub der bezuschussten Weihnachtsfeier

1. Beantragt und erhält der langjährig beschäftigte Filialleiter bei der Zentrale die Gewährung eines betrieblichen Zuschusses zur Weihnachtsfeier unter Vorlage einer Hotelrechnung und einer von den Mitarbeitern unterzeichneten Teilnehmerliste, obgleich eine Weihnachtsfeier im Einvernehmen mit den Mitarbeitern aus organisatorischen Gründen nicht stattgefunden hat, sondern unter Verwendung eines vom Hotel ausgestellten Gutscheins nachgeholt werden soll, so rechtfertigt allein der hierin liegende Vertrauensverstoß nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose oder fristgerechte Kündigung. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Nachholung der Feier trotz entsprechender Bemühungen um eine Terminsabsprache wegen Versetzung des Filialleiters über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren unterbleibt, die Mitarbeiter jedoch tatsächlich weiterhin die Nachholung der Feier erwarten und aus diesem Grunde eine zweckwidrige Verwendung des Gutscheins durch den Filialleiter zu eigenen Zwecken auszuschließen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 04.08.2009 – 3 Ca 223/09 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: