I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2010 - Az.:
1.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.09.2009 nicht aufgelöst worden ist.
2.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40%, die Beklagte zu 60%.
III.
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