I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24.03.2011 -
II.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2010.
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