Der Kläger fordert eine weitere Lohnzahlung für Juni 2006 in Höhe von 19,61 EUR mit der Begründung, die von der Beklagte anlässlich der ERA-Einführung zum 01.06.2006 vorgenommene Verrechnung mit einer bislang gezahlten "freiwilligen AT-Zulage" sei unzulässig (ERA = Entgeltrahmenabkommen vom 18.12.2003 für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens zwischen Metall NRW und IG Metall).
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