LSG Hessen - Urteil vom 04.05.2015
L 1 KR 381/13
Normen:
SGB V § 66;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 05.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 143/13

Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche BehandlungsfehlerUmfang der UnterstützungsleistungUnterstützung privater Interessen

LSG Hessen, Urteil vom 04.05.2015 - Aktenzeichen L 1 KR 381/13

DRsp Nr. 2015/9068

Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler Umfang der Unterstützungsleistung Unterstützung privater Interessen

1. Inhaltlich ist die Unterstützung im Sinne des § 66 SGB V nicht darauf gerichtet, dem Versicherten eine umfassende Hilfeleistung zur Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorlag oder nicht zu gewähren oder gar die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen. 2. Unterstützung im Sinne des § 66 SGB V zielt im Gegensatz dazu darauf ab, dem Versicherten Leistungen zu gewähren, die ihm die Beweisführung erleichtern, also ihm die für eine Rechtsverfolgung essentiellen Informationen zugänglich zu machen. 3. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung ihre Mittel nur zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben verwenden darf; im Rahmen des § 66 SGB V handelt es sich aber um die Unterstützung privater Interessen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 5. November 2013 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 66;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Unterstützungsleistungen der Krankenkasse bei einem Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler im Rahmen seiner medizinischen Behandlung.