ArbG Erfurt, vom 02.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ga 17/10
Untersagung einer Stellenbesetzung beim Thüringer Landesamt für Statistik; Eilantrag eines externen Bewerbers bei unzureichenden Darlegungen zur Rechtfertigung einer ressortbeschränkten Ausschreibung
LAG Thüringen, vom 24.02.2011 - Aktenzeichen 6 SaGa 8/10
DRsp Nr. 2012/22212
Untersagung einer Stellenbesetzung beim Thüringer Landesamt für Statistik; Eilantrag eines externen Bewerbers bei unzureichenden Darlegungen zur Rechtfertigung einer ressortbeschränkten Ausschreibung
Die sachliche Rechtfertigung einer ressortbeschränkten Ausschreibung folgt nicht bereits aus der, den Ressortministerien obliegenden Organisationshoheit und des ihnen damit eingeräumten Stellenbewirtschaftungsermessens (a. A. Thüringer OVG 16.12.2008 - 2 EO 228/08).Es müssen vielmehr konkrete haushaltsrechtliche Einschränkungen bestehen (z. B. durch Ausbringen von kW-Vermerken) oder andere sachliche Gründe vorliegen. Beruft sich der Arbeitgeber darauf, bei einer internen Besetzung würden Personalkosten für eine externe Einstellung gespart, hat er die Einsparung konkret darzulegen. Solche Einsparungsmaßnahmen können einen sachlichen Grund für eine Beschränkung des Bewerberkreises auf interne Bewerber abgeben, wenn tatsächlich keine Einstellungen mehr vorgenommen werden, entweder auf Grund eines "Nachbesetzungsverbots" bzw. Wegfalls der ursprünglichen Stelle des Bewerbers oder des Wegfalls der letzten Stelle einer Versetzungskette.
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