OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.10.2009
16 A 1027/09.PVB
Normen:
BPersVG § 5 S. 1; BPersVG § 6 Abs. 3; SBG § 49 Abs. 2 S. 1; SBG § 50;

Untersagung einer Personalratswahl wegen eines unwirksamen Verselbstständigungsbeschlusses; Anfechtung eines Beschlusses des Wahlvorstandes über die Einrichtung einer selbstständigen Dienststelle; Auswirkungen auf die Selbstständigkeit einer Dienststelle der Bundeswehr bei Beschäftigung von Angestellten und Soldaten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2009 - Aktenzeichen 16 A 1027/09.PVB

DRsp Nr. 2010/10519

Untersagung einer Personalratswahl wegen eines unwirksamen Verselbstständigungsbeschlusses; Anfechtung eines Beschlusses des Wahlvorstandes über die Einrichtung einer selbstständigen Dienststelle; Auswirkungen auf die Selbstständigkeit einer Dienststelle der Bundeswehr bei Beschäftigung von Angestellten und Soldaten

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 5 S. 1; BPersVG § 6 Abs. 3; SBG § 49 Abs. 2 S. 1; SBG § 50;

Gründe

I.

Der Antragsteller ist Dienststellenleiter des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr (ITAmtBw) mit Sitz in L. . Teile dieser Dienststelle befinden sich u. a. in C. , insbesondere ein Großteil der Abteilung F.