Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.05.2011 - 22 BV 743/10 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über einen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf vom Arbeitgeber geleistete Einmalzahlungen an Mitarbeiter.
Die Arbeitgeberin betreibt eine Kette von Möbelhäusern. Antragsteller ist der für den Betrieb W gewählte Betriebsrat.
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