ArbG Hamburg, vom 23.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 203/15
Unternehmensspaltung und BetriebsübergangBildung eigenständiger Betriebe durch Zerschlagung eines einheitlichen Betriebs nach Arbeitsprozessen vor deren Übertragung im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere RechtsträgerUnbegründete Feststellungsklage auf Bestand eines Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Übernahme einer strukturierten Gesamtheit von Beschäftigten und gegen ihre Betriebszuordnung durch einen Interessenausgleich mit Namensliste
LAG Hamburg, Urteil vom 30.01.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 42/16
DRsp Nr. 2017/11672
Unternehmensspaltung und BetriebsübergangBildung eigenständiger Betriebe durch Zerschlagung eines einheitlichen Betriebs nach Arbeitsprozessen vor deren Übertragung im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere RechtsträgerUnbegründete Feststellungsklage auf Bestand eines Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Übernahme einer strukturierten Gesamtheit von Beschäftigten und gegen ihre Betriebszuordnung durch einen Interessenausgleich mit Namensliste
1. Für eine Unternehmensspaltung nach dem Umwandlungsgesetz muss das vorhandene Vermögen nicht zwingend in Form der Übertragung bereits vorhandener Betriebe oder Betriebsteile aufgespalten werden. Unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist es auch zulässig, vor der eigentlichen Unternehmensaufspaltung einen zuvor einheitlichen Betrieb nach Arbeitsprozessen zu "zerschlagen" und die hierdurch entstandenen eigenständigen Betriebe oder Betriebsteile im Wege der Unternehmensaufspaltung auf andere Rechtsträger zu übertragen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.