Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 26. März 2018 wird zurückgewiesen. Den Klägern werden Kosten in Höhe von 500,- Euro auferlegt. Im Übrigen haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen eine vermeintliche Untätigkeit des Beklagten.
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