LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.04.2008
2 Sa 730/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1304/06

Unsubstantiierte Vergütungsklage bei Wechsel in Tochterunternehmen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 730/07

DRsp Nr. 2008/14912

Unsubstantiierte Vergütungsklage bei Wechsel in Tochterunternehmen

Macht der in einem Tochterunternehmen beschäftigt gewesene Arbeitnehmer im Wesentlichen geltend, dass ihm zu irgendeinem Zeitpunkt eine Übernahme "von eins zu eins" zugesagt worden ist, bleibt bei diesem Vortrag schon unklar, ob sich dies darauf bezieht, dass der Arbeitnehmer in das Tochterunternehmen (V. GmbH) gewechselt ist oder ob sich dies auch auf die Tatsache bezieht, dass der Arbeitnehmer (nach Reintegration der V. GmbH) wieder zurück gewechselt ist; auch die weitere Behauptung einer Zusage, keine Gehaltsnachteile zu erleiden, ist unschwer dahin zu interpretieren, dass er bei einer Übernahme der V. GmbH keine Gehaltsnachteile erleiden wird, wozu der Arbeitnehmer allerdings darzulegen hat, dass er seit der Reintegration der V. GmbH weniger verdient als vor seinem Weggang oder sich innerhalb anderer tariflicher Entgeltschemata bewegt, die denen seiner Beschäftigung vor dem Wechsel in die V. GmbH nicht mehr entsprechen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: