1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 15.01.2009 - 5 Ca 421/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte gegenüber dem Kläger noch zur Restentgeltzahlung nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist, sowie darüber, ob der Beklagten Schadensersatzansprüche gegen den Kläger zustehen.
Der Kläger war seit dem 29.10.2007 bei der Beklagten als Lkw-Fahrer zu einem Bruttomonatslohn in Höhe von 1.800,00 EUR beschäftigt.
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