1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.02.2009 - Az: 2 Ca 1825/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.353,45 EUR festgesetzt.
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