LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.02.2010
2 Sa 627/09
Normen:
BGB § 164; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 17.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 745/09

Unschlüssige Darlegungen zur Anscheinsvollmacht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 627/09

DRsp Nr. 2010/10569

Unschlüssige Darlegungen zur Anscheinsvollmacht

1. Ein Niederlassungsleiter hat nicht ohne Weiteres eine Stellung inne, die zur Abgabe von Erklärungen rechtsgeschäftlicher Art zur Begründung oder Verlängerung von Arbeitsverhältnissen berechtigt. 2. Aus dem Umstand, dass ein Niederlassungsleiter die letzte Verlängerung mit Firmenstempel unterschrieben hat, lässt sich eine derartige Berechtigung nicht herleiten, wenn dem Arbeitnehmer nach dieser mit Firmenstempel versehenen Unterschriftsleistung eine durch den Geschäftsführer unterzeichnete Vertragsverlängerung zugegangen ist.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.09.2009 - 3 Ca 745/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 164; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.